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Der Studienfonds Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, ist der Sicherungsfonds für Studiengebührendarlehen in Baden-Württemberg.
Von Sommersemester 2007 bis Wintersemester 2011/12 wurden an den staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro je Semester erhoben. Sie wurden zum Sommersemester 2012 abgeschafft. |

Für den Zeitraum der Erhebung von allgemeinen Studiengebühren galt: Wer die Studiengebühren nicht selbst aufbringen konnte oder wollte, hatte Anspruch auf ein Darlehen der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank),
das erst zwei Jahre nach Studienabschluss zurückgezahlt werden muss - und auch nur dann, wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht worden ist. Das Risiko für Kreditausfälle haben dabei die staatlichen Hochschulen zu tragen, um Kreditzinsen ohne
Risikoaufschlag zu ermöglichen. Zur Absicherung der Ausfälle wurde zum 01.07.2006 der Studienfonds Baden-Württemberg als Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet.
Nach Artikel 4 § 1 des Studiengebührenabschaffungsgesetzes wird der Studienfonds Baden-Württemberg zum 30.06.2012 aufgelöst und in ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes Baden-Württemberg umgewandelt.
Dem Sondervermögen obliegt die Sicherung der bis zur Abschaffung der Studiengebühren in Anspruch genommenen und noch weiterlaufenden Gebührendarlehen.
Der Studienfonds (das Sondervermögen) hat in Bezug auf das Studiengebühren- darlehen folgende Aufgaben:
Der Studienfonds übernimmt hierbei das Risiko, dass ein Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann (z. B. wenn ein Darlehensnehmer zahlungsunfähig wird oder stirbt).
Der Studienfonds übernimmt auch das Risiko, dass der Darlehensnehmer nach der zweijährigen Karenzzeit noch nicht ausreichend verdient und die Rückzahlung des Darlehens daher über einen längeren Zeitraum gestundet werden muss.
Der Studienfonds garantiert, dass die Darlehensnehmer höchstens einen Zinssatz von 5,5 % p. a. für das Studiengebührendarlehen zu zahlen haben.
Darüber hinaus übernimmt der Studienfonds den Betrag des Studiengebührendarlehens, der die Grenze von 15.000 Euro Rückzahlungsbetrag (sog. Kappungsgrenze) aus BAföG- und Studiengebührendarlehen überschreitet.
Der Studienfonds gewährleistet bessere Darlehensbedingungen für die Studierenden und verhindert, dass sie mit einem zu hohen Schuldenberg in das Berufsleben starten.













